Besitzerinnen und Besitzer von grauen und rosa Führerscheinen können diese in der Zulassungsstelle Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) von 7:30 bis 15:00 Uhr und in der Zulassungsstelle Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) in der Zeit von 7:30 bis 13:00 Uhr wieder in eine Karte umtauschen lassen.

Durch den Hackerangriff und die dadurch entstandene aufgelaufene Arbeit können in der Zulassungsstelle Siegen jedoch nur 60 und in Bad Berleburg nur 30 Umtauschanträge täglich entgegengenommen werden.

Für den Umtausch müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller in die jeweilige Führerscheinstelle kommen, da eine Unterschrift benötigt wird. Außerdem müssen der alte Führerschein, ein Ausweisdokument sowie ein aktuelles Passbild mitgebracht werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro. Wenn eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt werden soll, erhöht sich die Gebühr auf 39,40 Euro.

Online-Briefauskunft

Bei finanzierten Fahrzeugen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei der Bank, einem Autohaus oder einer anderen Stelle. Für Änderungen – beispielsweise Namensänderung, Zulassung oder Umschreibung – werden die Papiere an die Kfz-Zulassungsstelle gesendet. Meist dauert es einige Tage, bis die Unterlagen vorliegen.

Mit der Nummer der ZB II können Sie selbst nachsehen, ob Ihre ZB II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist. Die Nummer finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) unter Feld 16. In der „Auskunft Finanzierungsbriefe“ geben Sie die Nummer in das Suchfeld ein. Anschließend meldet das System zurück, ob Daten gefunden werden konnten. Ist das nicht der Fall, liegt die ZB II noch nicht vor oder ist bereits an den Leasinggeber zurückgesendet worden.

Hier geht es zur „Auskunft Finanzierungsbriefe“

Kennzeichenwechsel für GM, BID und LDK-Kennzeichen kostenlos

Alle, die ihr Fahrzeug in der Zeit vom 30. Oktober 2023 bis zum 15. Januar 2024 wegen des Cyberangriffs außerhalb des Kreisgebietes zugelassen haben und jetzt einen Kennzeichenwechsel vornehmen wollen, können dies bis zum 28. Februar 2025 kostenlos in der Zulassungsstelle des Kreises tun. Die Gebühren für Wunschkennzeichen und die Kosten für die neuen Kennzeichenschilder werden jedoch nicht erstattet.

Dienstleistungen für Berufskraftfahrer wieder in Führerscheinstellen erledigen

Nach erfolgreicher Herstellung aller Datenbackups können Berufskraftfahrer ihre Anträge wieder in den Führerscheinstellen des Kreises in Siegen und Bad Berleburg abgeben. Vorzulegen sind ein ärztliches und ein augenärztliches Zeugnis, der alte Führerschein und ein Passbild sowie der Personalausweis.

Auch Fahrerkarten und Berufskraftfahrerqualifikationskarten können wieder in Siegen beantragt werden, hierzu sind die notwendigen Nachweise über die Schulungen in Papierform vorzulegen, sofern diese nicht online zur Verfügung stehen.