Allgemeine Erreichbarkeit: ordnungsamt@siegen-wittgenstein.de, auslaenderangelegenheiten@siegen-wittgenstein.de
Folgende Dienstleistungen sind möglich:
- An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen in der Zulassungsstelle in Siegen und Bad Berleburg möglich
- Genehmigung von Schwerlastverkehren
- Genehmigung von Baustellen
- Verkehrssicherung (Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum)
- Verlängerung von Duldungen und Gestattungen für Ausländer
- Abgabe und Abholung von Führerscheinen bei Fahrverbot in der Bußgeldstelle
- Abgabe von Anträgen auf Erteilung eines Führerscheins (gilt auch für Erweiterungsanträge)
- Wer eine Bescheinigung über eine bestandene Fahrprüfung vorlegt, bekommt eine vorläufige Fahrerlaubnis. Den „richtigen“ Führerschein gibt es dann zu einem späteren Zeitpunkt.
- Verlängerung von roten Händlerkennzeichen
- Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen – gelten dann aber nur im Inland
- Verlängerung Personenbeförderungsscheine – gelten dann aber nur im Inland
- Verlängerung Fahrerqualifikationsnachweise – gelten dann aber nur im Inland
- Ausstellung Internationaler Führerscheine
- Fahrerkarten können in jeder funktionierenden Führerscheinstelle beantragt werden, sofern ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist.
- Abmeldungen von Fahrzeugen sind bundesweit möglich.
- Anträge auf Einbürgerungen können in Papierform und per Briefpost gestellt werden.
- Maklererlaubnisse
- Erlaubnisse zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes
- Anerkennung von Wachpersonen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Umtausch des alten (grau/rosa) Führerscheins für Kunden mit Wohnsitz in Siegen-Wittgenstein (ab 8. April)
- Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
In der Führerscheinstelle ist nur Barzahlung möglich.
Unterlagen:
Ausländerangelegenheiten
Erreichbarkeit: auslaenderangelegenheiten@siegen-wittgenstein.de
Folgende Dienstleistungen sind möglich:
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- Ausstellung und Verlängerung von (formlosen) Aufenthaltsgestattungen. Bei Ausstellung bitte ein biometrisches Passfoto mitbringen.
- Ausstellung und Verlängerung von (formlosen) Duldungen. Bei Ausstellung bitte ein biometrisches Passfoto mitbringen.
- Ausstellung und Verlängerung von (formlosen) Fiktionsbescheinigungen. Bei Ausstellung bitte ein biometrisches Passfoto mitbringen.
- Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen (eingeschränkt)
- Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen (zum Nachweis des Verlassens des Bundesgebiets)
- Beantragung von Beschäftigungserlaubnissen bei der Bundesagentur für Arbeit (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
- „Einladungen“ / Verpflichtungserklärungen