(32) Ordnungsamt (Straßenverkehr / Ausländerbehörde)

2. November 2023, 14:12Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Allgemeine Erreichbarkeit: ordnungsamt@siegen-wittgenstein.de, auslaenderangelegenheiten@siegen-wittgenstein.de 

Folgende Dienstleistungen sind möglich:

  • An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen in der Zulassungsstelle in Siegen und Bad Berleburg möglich
  • Genehmigung von Schwerlastverkehren
  • Genehmigung von Baustellen
  • Verkehrssicherung (Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum)
  • Verlängerung von Duldungen und Gestattungen für Ausländer
  • Abgabe und Abholung von Führerscheinen bei Fahrverbot in der Bußgeldstelle
  • Abgabe von Anträgen auf Erteilung eines Führerscheins (gilt auch für Erweiterungsanträge)
  • Wer eine Bescheinigung über eine bestandene Fahrprüfung vorlegt, bekommt eine vorläufige Fahrerlaubnis. Den „richtigen“ Führerschein gibt es dann zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Verlängerung von roten Händlerkennzeichen
  • Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen – gelten dann aber nur im Inland
  • Verlängerung Personenbeförderungsscheine – gelten dann aber nur im Inland
  • Verlängerung Fahrerqualifikationsnachweise – gelten dann aber nur im Inland
  • Ausstellung Internationaler Führerscheine
  • Fahrerkarten können in jeder funktionierenden Führerscheinstelle beantragt werden, sofern ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist.
  • Abmeldungen von Fahrzeugen sind bundesweit möglich.
  • Anträge auf Einbürgerungen können in Papierform und per Briefpost gestellt werden.
  • Maklererlaubnisse
  • Erlaubnisse zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes
  • Anerkennung von Wachpersonen
  • Schornsteinfegerangelegenheiten
  • Umtausch des alten (grau/rosa) Führerscheins für Kunden mit Wohnsitz in Siegen-Wittgenstein (ab 8. April)
  • Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil 1

In der Führerscheinstelle ist nur Barzahlung möglich.

Unterlagen: 

 

Ausländerangelegenheiten

Erreichbarkeit: auslaenderangelegenheiten@siegen-wittgenstein.de 

Folgende Dienstleistungen sind möglich:

    • Ausstellung und Verlängerung von (formlosen) Aufenthaltsgestattungen. Bei Ausstellung bitte ein biometrisches Passfoto mitbringen.
    • Ausstellung und Verlängerung von (formlosen) Duldungen. Bei Ausstellung bitte ein biometrisches Passfoto mitbringen.
    • Ausstellung und Verlängerung von (formlosen) Fiktionsbescheinigungen. Bei Ausstellung bitte ein biometrisches Passfoto mitbringen.
    • Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen (eingeschränkt)
    • Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen (zum Nachweis des Verlassens des Bundesgebiets)
    • Beantragung von Beschäftigungserlaubnissen bei der Bundesagentur für Arbeit (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
    • „Einladungen“ / Verpflichtungserklärungen

Unterlagen: