Allgemeine Erreichbarkeit: umwelt@siegen-wittgenstein.de 

Folgende Dienstleistungen sind derzeit möglich:

Wasserbehörde

  • Wasserrechtliche Erlaubnisse gem. § 8 WHG für
    • Gewässerbenutzung, wie
      • Entnahmen aus Gewässern
      • Direkteinleitung von Abwasser bzw. Niederschlagswasser
      • Indirekteinleitungen
      • Erdwärmenutzung (Erdwärmepumpen)
  • Genehmigungen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gem. § 36 WHG i.V.m. § 22 LW
  • Regelungen zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
  • Wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 WHG
  • Anzeigen von wasserrechtlichen Umweltdelikten

Abfallwirtschaftsbehörde

Erreichbarkeit: abfallwirtschaft@siegen-wittgenstein.de 

  • Anzeigen für (Abfall-)Erzeuger-, Beförderer- und Entsorgernummern
  • Erlaubnisse für gefährliche Abfälle
  • Anzeigen für gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen gem. § 18 KrWG
  • Abfallrechtliche Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 KrWG
  • Anzeigen von abfallrechtlichen Umweltdelikten

Die Bearbeitung oben genannter Verfahren und Anzeigen ist nach jetzigem Stand möglich, wenn auch mit Einschränkungen/Verzögerungen

Folgende Dienstleistungen sind derzeit eingeschränkt möglich:

Bodenschutzbehörde

Erreichbarkeit: bodenschutz@siegen-wittgenstein.de 

  • Altlastenauskünfte sind eingeschränkt möglich. Stellen Sie Ihre Anfrage bitte via E-Mail bodenschutz@siegen-wittgenstein.de oder nehmen Sie vorab mit den zuständigen Sachbearbeitern Kontakt auf. Für Anfragen in den Kommunen: Bad-Laasphe, Netphen, Hilchenbach, Erndtebrück und Wilnsdorf steht Ihnen Herr Saßmannshausen-Aderhold (Durchwahl: – 2023) zur Verfügung; für die Kommunen: Bad-Berleburg, Kreuztal, Freudenberg, Burbach, Neunkirchen und Siegen steht Ihnen Herr Eitelberg (Durchwahl: – 2028) zur Verfügung.