Allgemeine Erreichbarkeit: umwelt@siegen-wittgenstein.de
Folgende Dienstleistungen sind derzeit möglich:
Wasserbehörde
- Wasserrechtliche Erlaubnisse gem. § 8 WHG für
- Gewässerbenutzung, wie
- Entnahmen aus Gewässern
- Direkteinleitung von Abwasser bzw. Niederschlagswasser
- Indirekteinleitungen
- Erdwärmenutzung (Erdwärmepumpen)
- Gewässerbenutzung, wie
- Genehmigungen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gem. § 36 WHG i.V.m. § 22 LW
- Regelungen zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
- Wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 WHG
- Anzeigen von wasserrechtlichen Umweltdelikten
Abfallwirtschaftsbehörde
Erreichbarkeit: abfallwirtschaft@siegen-wittgenstein.de
- Anzeigen für (Abfall-)Erzeuger-, Beförderer- und Entsorgernummern
- Erlaubnisse für gefährliche Abfälle
- Anzeigen für gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen gem. § 18 KrWG
- Abfallrechtliche Plangenehmigungsverfahren gem. § 35 KrWG
- Anzeigen von abfallrechtlichen Umweltdelikten
Die Bearbeitung oben genannter Verfahren und Anzeigen ist nach jetzigem Stand möglich, wenn auch mit Einschränkungen/Verzögerungen
Folgende Dienstleistungen sind derzeit eingeschränkt möglich:
Bodenschutzbehörde
Erreichbarkeit: bodenschutz@siegen-wittgenstein.de
- Altlastenauskünfte sind eingeschränkt möglich. Stellen Sie Ihre Anfrage bitte via E-Mail bodenschutz@siegen-wittgenstein.de oder nehmen Sie vorab mit den zuständigen Sachbearbeitern Kontakt auf. Für Anfragen in den Kommunen: Bad-Laasphe, Netphen, Hilchenbach, Erndtebrück und Wilnsdorf steht Ihnen Herr Saßmannshausen-Aderhold (Durchwahl: – 2023) zur Verfügung; für die Kommunen: Bad-Berleburg, Kreuztal, Freudenberg, Burbach, Neunkirchen und Siegen steht Ihnen Herr Eitelberg (Durchwahl: – 2028) zur Verfügung.