Allgemeine Erreichbarkeit: Bauaufsicht@siegen-wittgenstein.de

Können neue Bauanträge eingereicht werden und werden auch laufende Bauanträge bearbeitet?

Bauanträge in 3-facher Ausfertigung können in der Servicestelle des Kreishauses oder in der 8. Etage im Kreishaus abgegeben werden. Da die Schnittstelle zum Bauportal.NRW noch nicht wieder funktioniert, können Bauanträge aktuell nur in Papierform eingereicht werden. Nachweise und andere Unterlagen können aber wieder digital entgegengenommen werden.

Antragsformulare finden Sie hier: Bauantragsformulare zur BauO NRW

Kann ich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bekommen?

Ab sofort können wieder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beim Katasteramt (Verlinkung auf deren Informationen) beantragt werden. Daher entfällt die Übergangsregelung, ausnahmsweise für die Bauantragstellung auch Auszüge/Lagepläne, die ab dem 14.12.2023 aus TIM-Online generiert wurden, anzuerkennen.

Ab 02.04.2024 werden wieder ausschließlich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster akzeptiert.

Können Baulastenauskünfte erteilt werden?

Es ist möglich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zu erteilen. Je nach abgefragtem Umfang kann es allerdings zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Können Wohnberechtigungsscheine erteilt werden?

Anträge auf Wohnberechtigungsscheine können ab sofort wieder online über das Serviceportal des Kreises unter portal.siegen-wittgenstein.de beantragt werden.

Wohnberechtigungsscheine und Einkommensbescheinigungen können erteilt werden.

Können Anträge auf Wohnraumfördermittel gestellt werden?

Die Bearbeitung von laufenden Anträgen der Wohnraumförderung wird fortgesetzt.

Da ab 08.12.2023 Bewilligungsschluss für die Fördermittel ist, können neue Anträge zwar gestellt werden, eine neue Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln ist vorbehaltlich der Budgetzuteilung durch das zuständige Ministerium aber voraussichtlich erst wieder ab März 2024 möglich.

Findet eine Beratung zur Wohnraumförderung statt?

Anträge auf Wohnraumfördermittel können gestellt werden.

Erste Informationen über die Förderung sowie Antragsformulare erhalten Sie hier:

Eigenheimneubau und -kauf: Öffentliche Förderung und Finanzierung von Wohneigentum – NRW.BANK (nrwbank.de)

Eigenheimmodernisierung: Eigentumsförderung – Modernisierung – NRW.BANK (nrwbank.de)

Aufgrund der hohen Antragszahl kann eine persönliche Erstberatung bis auf weiteres nicht angeboten werden. Wir bitten Sie, die verlinkten Informationsangebote und den Chancenprüfer der NRW.BANK zu nutzen.

Mietwohnungsbau: Mietwohnraumförderung – Neuschaffung – NRW.BANK (nrwbank.de)

Mietwohnungsmodernisierung: Mietwohnraumförderung – Modernisierung – NRW.BANK (nrwbank.de)

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer Mietwohnraumförderung. Hierfür bitten wir um eine Anfrage per E-Mail. Für eine Erstberatung sollte mindestens ein Grobkonzept des geplanten Mietwohnungsbaus vorliegen, aus dem die voraussichtlichen Wohnungsgrößen (Anzahl Zimmer, Wohnflächen) hervorgehen.

Kann ich Einsicht in Bauakten nehmen?

Ja, ab sofort ist die Einsichtnahme in archivierte Bauakten für Berechtigte wieder möglich. Bitte reichen Sie zu Ihrer Anfrage einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder eine entsprechende Vollmacht ein. Die Einsicht ist gebührenpflichtig.

Welche Dienstleistungen sind bis auf weiteres nicht möglich?

Aktuell können wieder alle Dienstleistungen angeboten werden.

Wie kann ich das Bauamt des Kreises Siegen-Wittgenstein erreichen?

Die Mitarbeitenden sind grundsätzlich unter ihren gewohnten Rufnummern telefonisch erreichbar.

Sollten die einzelnen Rufnummern nicht verfügbar sein, können Sie sich gerne an 0271/333-1902 wenden.

Außerdem stehen ab sofort wieder die bekannten persönlichen Emailadressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung (m.mustermann@siegen-wittgenstein.de).

Daneben können folgende Funktionsemailadressen wieder verwendet werden:

bauaufsicht@siegen-wittgenstein.de (für Angelegenheiten der Bauaufsicht und der Bauverwaltung)

brandschutzdienststelle@siegen-wittgenstein.de (für Brandschutzangelegenheiten i.R.v. Bauantragsverfahren, Brandmeldeanlagen, Feuerwehrpläne etc.)

wohnungsfoerderung@siegen-wittgenstein.de (für Angelegenheiten der Wohnraumförderung und der Wohnungsaufsicht, z.B. Wohnberechtigungsscheine)

toeb@siegen-wittgenstein.de (für Angelegenheiten des Kreises als Träger öffentlicher Belange)

Wann ist das Bauamt erreichbar?

Bitte beachten Sie, dass das Bauamt mittwochs telefonisch nicht erreichbar ist.

An allen übrigen Tagen erreichen Sie uns grundsätzlich von 8.30 Uhr – 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Findet der Sprechtag in Bad Berleburg statt?

Bis auf weiteres fällt der Sprechtag in Bad Berleburg leider aus.

Post kann trotzdem in der Außenstelle in Bad Berleburg, Am Breidenbach 1, 57319 Bad Berleburg abgegeben werden.