Kfz-Zulassungen in Siegen gut wieder angelaufen: Ab Montag Abmeldungen in Kreis-Zulassungsstelle ohne Terminvergabe

19. Januar 2024, 15:49Meldungen

Seit einer Woche sind wieder An- und Abmeldungen in der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises in Siegen möglich. Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein zieht nach den ersten fünf Tagen positive Bilanz. „Es läuft“, sagt Landrat Andreas Müller und dankt den Kolleginnen und Kollegen der Zulassungsstelle, die trotz fehlender Datenbanken die Zulassungen mit SI- und BLB-Kennzeichen wieder möglich gemacht haben. Für den ersten Tag hatte der Kreis 100 Termine vergeben, um zu testen, ob auch alles funktioniert. In den Tagen danach konnten jeweils über 200 Termine für Privatpersonen, Händler und Zulassungsdienste angeboten werden. „Die Nachfrage hat sich von Tag zu Tag gesteigert“, sagt Thomas Schneider, Leiter des Kreis-Ordnungsamtes und damit für die Zulassungsstelle verantwortlich: Aktuell beträgt die Vorlaufzeit für neue Termine eine Woche.

Während die Zulassungsstelle in Siegen hochgefahren wurde, ist die Nachfrage nach Zulassungsmöglichkeiten außerhalb des Kreisgebietes quasi auf null zurückgegangen. In dieser Woche gab es die noch in Biedenkopf, um dem einen oder anderen Wittgensteiner die längere Fahrt nach Siegen zu ersparen. Dieses Angebot wird nun auch eingestellt. Damit bietet die Kreisverwaltung ab Montag, 22. Januar 2024, An-, Ab- und Ummeldungen ausschließlich nur noch in Siegen an. Sobald auch die Zulassungsstelle in Bad Berleburg wieder arbeitsfähig ist, wird die Kreisverwaltung dies öffentlich bekannt machen.

Landrat Andreas Müller nimmt die Beendigung des Zulassungsangebotes in Biedenkopf noch einmal zum Anlass, allen Unterstützern in den letzten Wochen zu danken: „Mein großer Dank geht heute speziell an die Kolleginnen und Kollegen des Kreises Marburg-Biedenkopf für die großartige und unkomplizierte Unterstützung, aber auch noch einmal an die anderen Kreise und Kommunen, ohne deren Amtshilfe wir nicht so gut durch die letzten Wochen gekommen wären.“

Weitere Erleichterungen: Keine Termine mehr für Abmeldungen, Kurzzeitkennzeichen oder Änderung von Anschriften nötig

Für Abmeldungen, die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen oder Änderungen von Anschriften müssen ab Montag, 22. Januar 2024, in der Zulassungsstelle in Siegen keine Termine mehr vereinbart werden. Wer eines dieser Anliegen hat, kann einfach vorbeikommen. „Diese Kunden werden an einem separaten Schalter bedient“ erläutert Thomas Schneider.

Für alle weiteren Anliegen müssen auch künftig Termine vereinbart werden: das ist montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 15:00 Uhr unter der Nummer 0271 333- und den Durchwahlen 1261, 1264 und 1266 möglich.

Wunschkennzeichen

Neue Wunschkennzeichen können leider weiterhin noch nicht wieder reserviert oder ausgegeben werden. Wer einen Nachweis über die Reservierung eines Kennzeichens aus der Zeit vor der Cyberattacke hat, kann dieses erhalten. Halter, die ihr Fahrzeug in den letzten Wochen abgemeldet haben und dieses Kennzeichen nun erneut erhalten möchten, können dies ebenfalls wiederbekommen.

Kennzeichenwechsel

Wer sein Fahrzeug zuletzt außerhalb des Kreisgebietes angemeldet hat und jetzt einen Kennzeichenwechsel vornehmen möchte, wird gebeten, damit noch zu warten: Zum einen sollen die beschränkten Kapazitäten Personen vorbehalten bleiben, die ihr Fahrzeug neu an- oder ummelden möchten. Zum anderen schlägt der Landrat dem Kreistag vor, dass der Kreis die Gebühren für eine Umkennzeichnung übernimmt. Darüber berät der Kreistag am 9. Februar. Wer jetzt einen Kennzeichenwechsel vornehmen möchte, muss die Gebühren auf jeden Fall selbst tragen.

Führerscheintausch

Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen wurde verlängert: Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde und noch einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, hat länger Zeit diesen in einen neuen Scheckkartenführerschein umzutauschen. Die Frist wurde von der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Hier können Betroffene eine Allgemeinverfügung herunterladen, die sie für den Fall einer Kontrolle ausgedruckt mit sich führen sollten.