Hinweise für An- und Ummeldungen von Fahrzeugen: Terminreservierungen ausschließlich über Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein

20. November 2023, 15:12Meldungen

Seit heute ist es für Bürgerinnen und Bürger aus Siegen-Wittgenstein wieder möglich, Fahrzeuge an- und umzumelden. Dazu hat die Kreisverwaltung zahlreiche Anfragen erhalten, die wir gerne beantworten.

Terminreservierungen

  • Termine für die Zulassungsstellen in Herborn-Burg (Privatpersonen) und Gummersbach (Händler, Firmen und Zulassungsdienste) können Kraftfahrer aus Siegen-Wittgenstein ausschließlich über die Hotline der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein reservieren (Privatpersonenwählen 0271 333- und eine der folgenden Durchwahlen: 1041, 1045, 1051, 1054 oder 1055. Händler können Termine unter 0271 333-1060 vereinbaren, aber nur für Kunden aus Siegen-Wittgenstein).
  • Termine, die über die Buchungssysteme der jeweiligen Kreise gemacht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Diese sind ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises bzw. des Oberbergischen Kreises reserviert.

Anmeldung von finanzierten Fahrzeugen

  • Wer sein Fahrzeug finanziert hat und dessen Unterlagen nach Siegen oder Bad Berleburg gesendet worden sind, vereinbart als Privatkunde unter Verweis auf die Finanzierung unter den oben genannten Nummern einen Termin für Herborn-Burg.
  • Händler, Firmen und Zulassungsdienste, die ein finanziertes Fahrzeug für ihre Kunden aus Siegen-Wittgenstein zulassen wollen, geben dies bei der telefonischen Terminvergabe bitte an, damit die Unterlagen in Gummersbach zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unterlagen für die Zulassung von finanzierten Fahrzeugen müssen weiterhin zwingend an die Zulassungsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein in Siegen, St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen, gesendet werden.

Wunschkennzeichen

  • Die Reservierung von Wunschkennzeichen ist für Fahrzeughalter aus Siegen-Wittgenstein weder im Lahn-Dill-Kreis noch im Oberbergischen Kreis möglich. Die Kennzeichen werden ausschließlich aus der laufenden Serie zugeteilt. Wunschkennzeichen sind den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Kreise vorbehalten.

Umschreibungen von Fahrzeugen und Adressänderungen

  • Umschreibungen („Ummeldungen“) von angemeldeten Fahrzeugen von einem auf den anderen Halter sind sowohl mit als auch ohne Kennzeichenübernahme möglich! Das gilt sowohl für SI- und BLB- wie auch für jedes andere Kennzeichen.
  • Adressänderungen nach Umzügen können aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten aktuell nicht vorgenommen werden.

Weitere Hinweise

  • Schilderpräger sind grundsätzlich im näheren Umfeld der Zulassungsstellen ansässig.
  • Im Westerwaldkreis kann man für die Zulassungsstellen in Montabaur, Hachenburg und Westerburg Termine über deren Online-Terminvergabe reservieren.